Notare sind für alle da
Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes hat der Gesetzgeber sorgfältig austariert. Es basiert auf dem Grundsatz, dass sich die Höhe der Gebühr ausschließlich nach dem Wert des Geschäfts richtet. Der zeitliche und sachliche Aufwand für den Notar und sein Team ist unerheblich. Das Gerichts- und Notarkostengesetz verlangt daher von Notaren, viele Amtstätigkeiten durchzuführen, ohne dafür eine kostendeckende Gebühr verlangen zu können. Zum Teil müssen Notare ihre Leistungen sogar ganz kostenlos anbieten. Das wird dadurch ausgeglichen, dass nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bei größeren Geschäftswerten auch höhere Gebühren anfallen. Jedoch steigen die Notargebühren mit dem Wert nur stark degressiv. Exzessive Gebühren werden verhindert.
Da das Gerichts- und Notarkostengesetz die Höhe der Gebühr anhand des Wertes des jeweiligen Geschäfts bestimmt, knüpft es mittelbar an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Dadurch erreicht es, dass Bürgerinnen und Bürger notarielle Leistungen unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen in Anspruch nehmen können. Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders sozialverträglich. Soweit die Gebührenerhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls unbillig wäre, etwa in einer extrem Notsituation der Beteiligten, kann der Notar, sofern die Notarkammer dem zustimmt, ausnahmsweise die Gebühren auch ermäßigen oder erlassen (§ 17 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 der Bundesnotarordnung). Mit anderen Worten: Notare sind für alle da!
Beratung inklusive
Dass die Notargebühren nicht an den Arbeitsaufwand, sondern an den Wert des Geschäfts anknüpfen, hat einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die Beratung und die Fertigung eines Entwurfs der Urkunde sind in der einheitlichen Beurkundungsgebühr enthalten. Diese steht fest und ist unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der notwendigen Besprechungstermine. Bürgerinnen und Bürger können deshalb die Zeit und Beratung des Notars beanspruchen, die sie individuell benötigen, ohne sich sorgen zu müssen, dass hierdurch höhere Kosten entstehen.
Unabhängig, unparteiisch und unbefangen
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (siehe § 1 der Bundesnotarordnung) haben Notarinnen und Notare die Rechtsordnung zu wahren und zu verteidigen. Anders als etwa ein Anwalt, vertreten Notare nicht einseitig eine Partei, sondern haben alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen (siehe § 14 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung). Die Pflicht, ausnahmslos die einheitlichen Gebühren zu erheben, sichert diese Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Notare üben ihr Amt im Interesse aller Beteiligten aus und können nicht durch Gebührenzahlungen beeinflusst werden.
Ihre freie Wahl
Die Gebühren für notarielle Leistungen sind auch deshalb einheitlich und verbindlich geregelt, damit Sie frei Ihre Notarin oder Ihren Notar wählen können. Entscheidend ist allein, wem Sie vertrauen. Ihre Wahl wird nicht durch (vermeintliche) Schnäppchen, exzessive Forderungen oder schwierige und langwierige Preisverhandlungen beeinflusst. Ein solches Verhalten wäre zudem unvereinbar mit der Stellung des Notars als Amtsträger. Der Beruf ist des Notars ist kein Gewerbe (§ 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung). Notare haben jedes Verhalten zu vermeiden, dass den Anschein der Gewerblichkeit, der Abhängigkeit oder Parteilichkeit erwecken könnte (vergleiche § 14 Absatz 3 Satz 2 der Bundesnotarordnung).
Flächendeckende und zuverlässige Versorgung
Die bundeseinheitlichen Notarkosten verhindern, dass ein Verdrängungswettbewerb zwischen Notarinnen und Notaren entsteht. Dieser könnte die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen, weil Notare nur in solchen Gebieten wirtschaftlich arbeiten könnten, wo die Beteiligten besonders hohe Gebühren zahlen können. Die gesetzlichen Notarkosten gewährleisten hingegen die wirtschaftliche Existenz der Notariate im gesamten Bundesgebiet.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in einem Beschluss vom 9.4.2015 2015 (1 BvR 574/15, Rn. 18) festgestellt: „Durch die Verpflichtung zur Erhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren soll namentlich verhindert werden, dass es zu einem Verdrängungswettbewerb unter Notaren kommt. Die Vorschrift bezweckt die Sicherung einer funktionsfähigen Rechtspflege; denn sie soll das Bestehen leistungsfähiger Notariate und die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen sichern. Sie dient damit einem wichtigen Gemeinwohlbelang.“
Transparenz und Verantwortung
Im Einklang mit unseren Amtspflichten achten wir penibel darauf, die gesetzlichen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Dabei unterliegen wir einer strengen und unabhängigen Kontrolle durch die Justizverwaltung. Die zutreffende Kostenerhebung wird in regelmäßigen Abständen durch die unabhängige Dienstaufsichtsbehörde (Landgerichtspräsident) überprüft.
Über die Höhe der zu erwartenden Gebühr für ein Geschäft erteilen wir gerne auf Nachfrage Auskunft. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine exakte Gebührenberechnung erst vorgenommen werden kann, wenn der Inhalt einer Urkunde und der Geschäftswert exakt feststehen.
Die Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines Gebührenrechners auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer ermittelt werden. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Gewähr übernommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Gebührenrechner keine spezifischen Mindest- und Höchstgebühren berücksichtigt, wie sie für einzelne Tätigkeiten bestimmt sein können. Auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer finden Sie auch zahlreiche Beispielsberechnungen für Notargebühren.
Sollte trotz aller Bemühungen Streit darüber entstehen, ob eine Kostenberechnung zutreffend ist, kann hierüber die Entscheidung des Landgerichts beantragt werden (§ 127 Absatz 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes).
International vorbildlich
Eine Harvard-Studie zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch günstig. Insbesondere vermeidet die vorsorgende Kontrolle und Beratung durch Notarinnen und Notare Risiken und Streit, so dass – anders als insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis – die Beteiligten bei Grundstückstransaktionen keinen zusätzlichen Rechtsrat einholen oder teure Versicherungen abschließen müssen.