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Service

Datenblätter und Formulare

Zur Vorbereitung Ihres Termins nutzen wir sogenannte Datenblätter oder Fragebögen. Sie fragen Schritt für Schritt die Informationen ab, die wir benötigen, um den Sachverhalt zu erfassen, Sie kompetent zu beraten und für Sie einen individuellen und maßgeschneiderten Entwurf der Urkunde zu erstellen. Wir teilen Ihnen selbstverständlich mit, welches der Datenblätter zu Ihrem Anliegen passt.

Die Datenblätter können Sie unkompliziert an Ihrem PC oder am Smartphone online ausfüllen und unmittelbar an uns übermitteln. Das hat für Sie zahlreiche Vorteile:

  • Verschiedene Eingabe-Alternativen helfen Ihnen, richtige und vollständige Informationen zu überliefern.
  • Wenn Sie Fragen zu den Eingabefeldern haben, helfen Ihnen nutzerfreundliche Eingabehilfen weiter. Klicken Sie einfach auf die ?-Symbole.
  • Sie können die Datenblätter gemeinschaftlich ausfüllen: Beispielsweise können bei einem Grundstückskauf Käufer und Verkäufer den Fragebogen gemeinsam ausfüllen und ergänzen.
  • Sie können Ihren Fortschritt beim Ausfüllen jederzeit speichern.
  • Haben Sie das Datenblatt abgesendet, erhalten Sie automatisch eine Kopie und Eingangsbestätigung.
  • Datensicherheit und Datenschutz haben höchste Priorität. Alle berufsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben halten wir auch bei den Online-Datenblättern strengstens ein.

Selbstverständlich können Sie auch unsere Datenblätter im PDF-Format nutzen und diese am PC oder händisch ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Hinweise in den Endnoten.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Wie erreiche ich Sie?

Telefonisch sind wir von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr für Sie erreichbar.

Außerhalb dieser Zeiten senden Sie uns bitte eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir rufen Sie gerne zurück.

Außerdem können Sie zu uns Kontakt aufnehmen, indem Sie den passenden Fragebogen zur Vorbereitung des Termins ausfüllen. Nach Eingang Ihres Fragebogens melden wir uns bei Ihnen

Benötige ich einen Termin?

Ja. Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Wie erreiche ich die Notariatsräume?

Sie erreichen uns schnell und unkompliziert, auf allen Wegen: Zahlreiche Parkplätze direkt an unserem Gebäude stehen bei Anfahrt mit dem Auto zur Verfügung. Von der Bushaltestelle „Gewerbepark Süd“ sind es nur wenige Minuten zu Fuß zu unserem Notariat. Die Bahnhöfe Waldshut und Tiengen sind jeweils in wenigen Minuten mit Bus oder Taxi zu erreichen.

Ausführliche Informationen zur Anreise finden Sie hier.

Kann ich bei Ihnen parken?

Ja. Sie finden zahlreiche Parkplätze direkt an unserem Gebäude. Für Menschen mit Behinderung sind selbstverständlich besondere Parkplätze reserviert.

Ist das Notariat barrierefrei?

Ja. Als Notare sind wir für alle da. Selbstverständlich sind unsere Notariatsräume deshalb barrierefrei und rollstuhlgerecht. Für Menschen mit Behinderung stehen reservierte Parkplätze unmittelbar am Gebäude zur Verfügung. Von dort erreichen Sie unsere Räumlichkeiten ohne Treppenstufen über den großen Haupteingang mit dem Fahrstuhl. Sollten Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, um zu uns zu kommen, unterstützen wir selbstverständlich.

Wie läuft mein Termin bei den Notaren ab?

Den Ablauf eines typischen Notartermins beschreiben wir hier.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zum Termin immer einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis, und etwaige Vollmachten oder Erbnachweise (Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis) im Original mit. Bitte bringen Sie auch Abschriften anderer Urkunden mit, die den Gegenstand der Beurkundung betreffen. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück verkaufen möchten, dass Sie von Ihren Eltern zu deren Lebzeiten erhalten haben, ist es hilfreich, wenn Sie den damaligen Übergabevertrag mitbringen. Sollten wir weitere Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen das rechtzeitig vor Ihrem Termin mit.

Beurkunden sie auch Verträge, Vollmachten und Testamente, die eine Person, eine Immobilie oder eine Gesellschaft außerhalb von Waldshut-Tiengen oder Baden-Württemberg betreffen?

Ja. Für unsere Zuständigkeit ist allein entscheidend, dass die Beurkundung selbst durch uns in unseren Räumlichkeiten oder auswärts im Bezirk des Landgerichts Waldshut erfolgt.

Kann der Notar auch außerhalb seiner Räumlichkeiten beurkunden, zum Beispiel bei mir zu Hause?

Ja. Zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. In der Praxis ist das insbesondere Fall, wenn eine Person aufgrund ihrer körperlichen Verfassung, etwa aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit, nicht in der Lage ist, die Notariatsräume aufzusuchen.

In diesen Fällen dürfen und müssen wir sogar außerhalb unserer Geschäftsstelle beraten und beurkunden. Wir kommen dann zu der Person, wo immer sie auch ist, etwa in ihre Privatwohnung, ins Senioren- oder Pflegeheim, ins Krankenhaus oder sogar ins Gefängnis.  

Wie hoch sind die Notargebühren?

Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind in ganz Deutschland einheitlich geregelt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Notarkosten sind daher in ganz Deutschland gleich, vorhersehbar und transparent.  Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes ist sorgfältig austariert. Im Grundsatz hängt die Höhe der Gebühr von der Höhe des Wertes des Geschäfts ab. So wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Mehr über Notarkosten erfahren Sie hier.

Kann die Beurkundung auch online stattfinden?

Seit dem 1. August 2022 können Beurkundungen zur Gründung einer GmbH sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch online vorgenommen werden. Hierfür gibt es ein eigens eingerichtetes und besonders gesichertes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Zur Teilnahme hieran benötigen Sie einen Personalausweis mit Ausweis-PIN und einen Reisepass. Weitere Informationen finden Sie unter: https://online-verfahren.notar.de/

Beurkundung und einer Beglaubigung – Wo liegt der Unterschied?

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar, dass Sie sich uns gegenüber ausgewiesen und eine Unterschrift unter einem Dokument persönlich geleistet haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Vorschrift vor dem Notar leisten oder das Dokument bereits unterzeichnet haben. Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist es nicht unsere Pflicht, das Dokument inhaltlich zu prüfen, es sei denn, wir haben den Entwurf selbst erstellt.

Bei der Beglaubigung einer Abschrift (Kopie) bestätigen wir, dass diese mit der Hauptschrift (dem Original) inhaltlich übereinstimmt.

Bei einer Beurkundung hingegen verantwortet der Notar den gesamten Inhalt der Urkunde, unabhängig davon, ob er sie selbst erstellt hat oder nicht. Der Notar verliest die Urkunde vollständig und erläutert den Beteiligten den Inhalt. Am Ende wird die Urkunde von den Beteiligten und dem Notar unterschrieben.  

Ich interessiere mich für eine Arbeit im Notariat. Welche Karrieremöglichkeiten gibt es?

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Ausführliche Informationen über die Tätigkeiten, Ausbildungen und Fortbildungsmöglichkeiten bei uns finden Sie hier.