Immobilien
Insbesondere: die Veräußerung und der Erwerb von Grundbesitz
Der Erwerb einer Immobilie ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Darum wird der Kauf beispielsweise eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung vom Notar begleitet. Als unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes vermittelt er zwischen allen Vertragsparteien. Das reicht von der Erstellung des Vertragsentwurfes bis zur endgültigen Unterzeichnung. Nach geschlossenem Vertrag organisiert er dessen Vollzug.

Im Vorfeld der Beurkundung nimmt der Notar in das Grundbuch Einsicht. Er prüft insbesondere die Eigentumsverhältnisse. Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Nach der Beurkundung holt der Notar die notwendigen Bescheinigungen bei Behörden und der Gemeinde ein. Er übernimmt für die Beteiligten die sogenannte Veräußerungsanzeige gegenüber dem Finanzamt und reicht den Vertrag beim Grundbuchamt ein.
Im Rahmen eines Kaufvertrages prüft der Notar, ob die vertraglich vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, und teilt dies den Vertragsparteien mit. Der Notar prüft die Grundbucheintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Notar stellt beispielsweise sicher, dass die Eigentumsumschreibung erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung an den Verkäufer erfolgt. Natürlich sind auch abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag möglich.