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Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts beraten, gestalten und beurkunden wir insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Adoptionsanträge
  • Ausstattungsverträge
Herr Köchel liest in einem juristischen Buch

Eheverträge

Die Ehe begründet zahlreiche Rechte und Pflichten. Diese sollten Paare überblicken. Zudem sollten sie sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen Ihren persönlichen Vorstellungen vom Eheleben, ihren Überzeugungen und ihrer individuellen Lebenssituation entsprechen. Der Notar als unabhängiger und unparteiischer Berater erläutert Ihnen die Gesetzeslage und zeigt Ihnen auf, wie Sie ihre Ehe rechtlich gestalten können. Sinnvoll kann der Abschluss eines Ehevertrags etwa für Unternehmer und Selbstständige sein. Auch wenn die Ehegatten unterschiedlich vermögend sind oder unterschiedlich für ihr Alter vorsorgen, kann Regelungsbedarf bestehen. Häufig tritt ein Ehepartner beruflich zurück, um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern. Hier müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bedacht werden, um das Gleichgewicht in der Ehe zu wahren. Ein Ehevertrag ist also keineswegs „unromantische Bürokratie“. Er ist ein wichtiges Mittel, um die Ehe nach den individuellen Wünschen der Ehepartner zu gestalten. Als weitsichtiger Vertrauensbeweis ist er Ausdruck einer Beziehung auf Augenhöhe.

Entgegen einem verbreiteten Irrtum kommt einem Ehevertrag auch nicht erst im Falle der Scheidung Bedeutung zu. Alle Bereiche des ehelichen Lebens, etwa die Aufgabenverteilung im gemeinsamen Haushalt und die gemeinsame Vermögensbildung, können geregelt werden. Allerdings hat es große Vorteile, schon vor der Eheschließung über die Folgen einer Scheidung zu sprechen. Streit und Kosten können vermieden werden, wenn sich Ehepaare in guten Zeiten darauf einigen, welche Regeln im Falle einer Trennung und Scheidung gelten sollen. Wer zahlt wie viel Unterhalt? Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung? Diese Fragen können Sie vertraglich nach ihren Vorstellungen und unter Ausgleich ihrer Interessen regeln.


Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge sind schließlich zweckmäßig, wenn eine Scheidung bevorsteht. In einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung können alle rechtlichen Fragen einvernehmlich geregelt werden, die sich während der Trennungsphase und nach der Scheidung stellen, insbesondere: Unterhalt, die Auseinandersetzung (Verteilung) des Vermögens, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich (Verteilung der Renten- oder Pensionsansprüche). Auch Regelung zum Sorgerecht und zum Umgang können vereinbart werden. Fehlt eine Scheidungsfolgenvereinbarung, müssen diese Fragen aufwendig in einem streitigen Gerichtsverfahren geklärt werden. Erfahrungsgemäß werden jedoch einvernehmliche, vertragliche Regelungen besser akzeptiert, als eine gerichtliche Entscheidung.

Ehevertrag ohne Ehe: Partnerschaftsvertrag

Auch unverheiratete Paare können rechtlich bindende Vereinbarungen für ihr gemeinsames Leben treffen. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn sie mit gemeinsamen Kindern in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Typisch ist der Fall, dass ein Paar gemeinsam eine Immobilie renoviert und bewohnt, die nur im Eigentum der Partnerin oder des Partners steht. Hier kann etwa vertraglich geregelt werden, dass der oder die Andere einen Miteigentumsanteil an der Immobilie erhält oder im Falle der Trennung Ersatz erhält, weil er oder sie in die Immobilie des Partners investiert hat.

Adoption

Die Adoption ist die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind (dem Anzunehmenden). Bei diesem wichtigen Schritt schreibt das Gesetz vor, dass die erforderlichen Einwilligungen des Annehmenden und gegebenenfalls seines Ehegatten sowie der Antrag an das Familiengericht notariell beurkundet werden müssen. Diese Erklärungen gestalten wir gemeinsam mit Ihnen und richten die erforderlichen Anträge an das zuständige Familiengericht.

Ausstattungsverträge

Ausstattungsverträge sind eine besondere Form der Schenkung: Die Eltern überlassen Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Vermögen, etwa eine Immobilie, im Hinblick auf die Heirat oder die Begründung einer Lebensstellung. Hier ist es im Interesse der Schenkenden und des Beschenkten wichtig, klare Regelungen zu treffen. Was passiert etwa, wenn die Ehe geschieden werden sollte? Der Notar berät sie über sichere und bewährte Gestaltungsmöglichkeiten.