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Erbrecht und Übergaben

Wir unterstützen Sie vertrauensvoll und kompetent in allen Fragen des Erbrechts und der Nachfolgeplanung

Wir unterstützen Sie mit einer vorausschauenden sensiblen Nachfolgeplanung. Ihr Vermögen soll entsprechend ihren Vorstellungen übertragen werden. Sicher und ohne Verluste für ihre Erben.

Im Rahmen einer umfassenden Beratung widmen wir uns Ihrer individuellen Situation. Gemeinsam gestalten wir ihr Testament oder ihren Erbvertrags. Selbstverständlich berücksichtigen wir sämtliche erbrechtlichen Aspekte, wie Pflichtteilsansprüche, steuerliche Fragen, familiäre und persönliche Prioritäten. Dabei berücksichtigen wir ebenfalls den Einfluss anderen Rechtsgebiete, beispielsweise des Gesellschaftsrechts.

Juristische Bücher im Regal

Unsere Tätigkeiten in diesem
Bereich umfassen insbesondere

Testament und Erbvertrag

Das notarielle Testament gewährleistet, dass der Erblasserwillen tatsächlich umgesetzt wird. Der Notar kennt und verwendet rechtlich abgesicherte Formulierungen, um den letzten Willen des Erblassers präzise abzubilden. Auch die Gefahr der Unwirksamkeit des Testaments wegen Formfehlern besteht nicht. Das notarielle Testament ist daher die sichere Alternative zum eigenhändigen (handschriftlichen) Testament. Gerade im Erbrecht gibt es viele Fallstricke, die einem Laien unbekannt sind. Diese können dazu führen, dass das Testament nicht im Sinne des Erblassers vollstreckt wird oder es zu Streit zwischen den Erben kommt. Schließlich garantiert die Beteiligung des Notars, dass das Testament im Erbfall tatsächlich eröffnet wird.

Der Notar registriert ihr Testament im Zentralen Testamentsregister und gibt es in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Ein „Verschwinden“ des Testaments ist somit ausgeschlossen.
Das notarielle Testament hat schließlich den großen Vorteil, dass es – im Gegensatz zum eigenhändigen (handschriftlichen) Testament – einen offiziellen Erbnachweis darstellt. Dieser kann insbesondere im Grundbuchverfahren zur Eigentumsumschreibung genutzt werden. Die Kosten und Mühen der Beantragung eines Erbscheins können daher gespart werden.

Übergabe und Schenkung

Die Vermögensnachfolge ist nicht erst für den Erbfall zu regeln. Bereits zu Lebzeiten kann Vermögen in „vorweggenommener Erbfolge“ übertragen werden. Sogenannte Übergaben sind das zentrale Instrument, um Vermögensnachfolge selbstbestimmt, unkompliziert und rechtssicher zu gestalten.
Ein wichtiges Motiv für die lebzeitige Übertragung von Vermögen ist die mehrfache Ausnutzung von Steuerfreibeträgen. Zukünftige Erben werden vor hohen Steuerforderungen geschützt und das Familienvermögen bewahrt. Auch Pflichtteilsansprüche Dritter können durch die lebzeitige Übergabe unter bestimmten Voraussetzungen minimiert werden.
Besondere Bedeutung haben Übergaben auch bei der Betriebsnachfolge von Unternehmen oder in der Landwirtschaft. Hier sichert die geregelte Übergabe zu Lebzeiten den wirtschaftlichen Bestand und die Versorgung von Generationen.

Bei der Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten achten wir auf eine ausgewogene Regelung. Es gilt die Interessen des Schenkers und des Beschenkten sowie den Familienfrieden zu wahren. Wir beraten Sie ausführlich zu Möglichkeiten, den Übergeber wirtschaftlich abzusichern, etwa über Wohnungsrechte, ein umfassendes Nießbrauchrecht oder Rückforderungsrechte.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch umfassend zu alternativen Gestaltungen, um Vermögen und Unternehmen über Generationen hinweg zu sichern und zu wahren. Familiengesellschaften und Stiftungen stehen als weitsichtige Gestaltungsinstrumente zur Verfügung.