Digitales Notariat
Das Notariat ist ein Vorreiter in der Digitalisierung der Justiz. Wir halten Schritt mit Digitalisierung Ihres Alltags und der Wirtschaft. Darum erbringen wir unsere Leistungen einfach, schnell und unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards.

Notarielle Online-Verfahren
Seit 1. August 2022 können bestimmte Vorgänge im Gesellschaftsrecht beim Notar online in einer Videokonferenz beurkundet bzw. beglaubigt werden. Praktisch bedeutsam sind insbesondere die Gründung von GmbHs und UGs, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und die Anmeldungen zum Handelsregister. Die Videobeurkundung erfolgt über das von der Bundesnotarkammer betriebene Portal. Die Voraussetzungen hierfür sind niederschwellig. Sie benötigen lediglich einen Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument. Ausführliche Informationen über die Verfahren, die wir online für Sie vornehmen können und den Ablauf dieser Verfahren erhalten Sie auf der hierfür eigens eingerichteten Informationsseite der Bundesnotarkammer: www.online.notar.de.
Elektronischer Rechtsverkehr
Als Notare kommunizieren wir mit Gerichten und Behörden überwiegend elektronisch, insbesondere im Grundbuch- und Handelsregisterverfahren. Das beschleunigt den Vollzug Ihrer Urkunde.
Neben elektronisch beglaubigten Abschriften der einzureichenden Dokumente im sogenannten PDF/A-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur übermitteln wir hierbei strukturierte Daten im XJustiz-Standard als XML-Datei für eine automatisierte Weiterbearbeitung der Anträge.
Der Datentransport erfolgt über die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts und Verwaltungspostfachs (EGVP) im besonders sicheren OSCI-Standard. Auf Seiten der Notare kommt das besondere elektronische Notarpostfach (beN) zum Einsatz. Weitere Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der eigens hierzu eingerichteten Seite der Bundesnotarkammer (www.elrv.info).
Elektronisches Urkundenarchiv
Seit dem Jahr 2022 verwahren Notarinnen und Notare Ihre Urkunden nicht nur in Papierform, sondern zusätzlich elektronisch im „Elektronischen Urkundenarchiv“ der Bundesnotarkammer. Wir übertragen alle Urkunden in die elektronische Fassung, signieren sie elektronisch qualifiziert und legen sie verschlüsselt in der elektronischen Urkundensammlung ab. Das hat für Sie Vorteile: Die Urkunden werden absolut sicher über einen Zeitraum von 100 Jahren aufbewahrt. Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden. Notarurkunden können ohne mediale Brüche elektronisch verwendet werden gegenüber Gerichten, Behörden, Banken und anderen öffentlichen Stellen. Diese können die Authentizität der Urkunde und ihre Unversehrtheit durch die notarielle elektronische Signatur überprüfen. Die Vertraulichkeit der Dokumente wird durch ein speziell gesichertes Netzwerk und eine Verschlüsselung gewährleistet, die höchsten Sicherheitsstandards genügen.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Urkundenarchiv finden Sie auf der eigens hierfür eingerichteten Informationsseite der Bundesnotarkammer (www.elektronisches-urkundenarchiv.de).
Elektronische Zentrale Register
Zentrales Testamentsregister
Als Notare errichten wir täglich Testamente, Erbverträge und sonstige erbfolgerelevante Urkunden (etwa Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge oder Rechtswahlen im Güter- und Erbrecht). Diese registrieren wir elektronisch im Zentralen Testamentsregister (ZTR). Das ZTR ist die offizielle Registrierungsstelle in Deutschland für letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge) und sonstige erbfolgerelevante Urkunden. Es enthält Verwahrangaben zu diesen Urkunden. Im Sterbefall informieren die Standesämter automatisch das ZTR. Dieses prüft, ob zu der verstorbenen Person Registrierungen vorhanden sind. Es informiert dann die amtlichen Verwahrstellen sowie das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Die Verwahrstellen liefern daraufhin die von ihnen verwahrten Schriftstücke beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab. Dadurch wird der letzte Wille gesichert. Für die Hinterbliebenen verkürzt sich durch die strukturierten Benachrichtigungsabläufe eine etwaige Ungewissheit.
Weiterführende Informationen zum ZTR finden Sie auf der eigens hierfür eingerichteten Informationsseite der Bundesnotarkammer (www.testamentsregister.de).
Zentrales Vorsorgeregister
Als Notare unterstützen wir Sie vertrauensvoll bei der Vorsorge für den Notfall. Wir gestalten und errichten mit Ihnen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese Urkunden gewährleisten, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Interesser erledigt werden, sollten Sie sich einmal nicht mehr selbst kümmern können.
Ihre Vorsorge erfüllt jedoch nur dann ihren Zweck, wenn die entsprechenden Stellen im Vorsorgefall Kenntnis davon erlangen, dass Sie vorgesorgt haben. Aus diesem Grund können ihre Vorsorgevollmacht, ihre Betreuungsverfügung, ihre Patientenverfügung und ihr Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Betreuungsgerichte und Ärzte können durch einen Abruf des Zentralen Vorsorgeregisters im Notfall schnell und sicher feststellen, welche Regelungen Sie zur Vorsorge getroffen haben und wer als Vertrauensperson anzusprechen ist. Das Zentrale Vorsorgeregister dient damit einerseits der Stärkung Ihres Selbstbestimmungsrechts und andererseits der Effizienz der Justiz und des Gesundheitssystems.
Weiterführende Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister finden Sie auf der eigens hierfür eingerichteten Informationsseite der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de).