Eine Arbeit als Jurist/in im Notariat setzt ebenfalls nicht voraus, dass Sie über die Befähigung zum Richteramt in Deutschland verfügen, also das erste und zweite Staatsexamen bestanden haben. Sie können auch nach dem ersten Staatsexamen, einem Diplom oder mit einem Bachelor-Abschluss bei uns arbeiten. Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn Sie berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben, etwa den Bachelor „Recht im Notariat“ der SRH Hochschule Heidelberg.