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Ihr Termin bei uns

Termin­vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch bei uns einen Termin

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten senden Sie uns bitte eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir rufen Sie gerne zurück!

Außerdem können Sie zu uns Kontakt aufnehmen, indem Sie den passenden Fragebogen zur Vorbereitung des Termins ausfüllen. Nach Eingang Ihres Fragebogens melden wir uns bei Ihnen mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.

Bei der Terminvergabe gehen wir auf Ihre Wünsche ein. Termine außerhalb unserer üblichen Bürozeiten und am Wochenende sind auf Anfrage ebenfalls möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir Termine zur Beratung und Beurkundung aufgrund der hohen Zahl der Anfragen nur in Notfällen (schwere Krankheit etc.) sehr kurzfristig vergeben können. Termine für Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften erhalten Sie jedoch immer zeitnah und spontan.  

Vorbereitung Ihres Termins

Die Vorbereitung Ihres Termins liegt in unserer Verantwortung. Dabei sind wir jedoch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zur Vorbereitung Ihres Termins übersenden wir Ihnen in der Regel ein Datenblatt, das Sie online oder in Papierform ausfüllen können. Das Datenblatt fragt Schritt für Schritt die Informationen ab, die wir benötigen, um für Sie einen individuellen und maßgeschneiderten Entwurf der Urkunde zu erstellen. Bitte füllen Sie das Datenblatt sorgfältig und vollständig aus.  Denn bei der Gestaltung der Urkunde können wir nur solche Umstände berücksichtigen, die Sie uns mitgeteilt haben. Bei Rückfragen zu den Datenblättern erreichen Sie uns jederzeit. Wenn Sie ihr Datenblatt online ausfüllen, finden Sie außerdem Erklärungen zu den abgefragten Informationen, wenn sie auf die Fragezeichen-Symbole klicken. Sollten wir ausnahmsweise Informationen benötigen, die nicht aus dem Datenblatt hervorgehen oder Rückfragen zu Ihren Angaben haben, melden wir uns rechtzeitig vor Ihrem Termin. 

Die weitere Vorbereitung des Termins ist abhängig vom Gegenstand der Beurkundung oder Beratung, also ob es sich beispielsweise um einen Grundstückskaufvertrag handelt, eine Gesellschaftsgründung oder ein Testament. Näheres hierzu finden Sie im Bereich Kompetenzen.

Entwurf ihrer Urkunde

Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir einen individuellen, maßgeschneiderten Entwurf der gewünschten Urkunde. Den Entwurf der Urkunde übersenden wir Ihnen in der Regel vor dem Termin zur Beurkundung. Bitte prüfen Sie die Angaben sorgfältig und teilen Sie uns mit, wenn Sie Änderungen oder Ergänzungen wünschen. Bitte beachten Sie, dass nach dem Gesetz höhere Kosten entstehen, wenn das Verfahren nach der Erstellung des Entwurfs abbrechen, es also nicht zur Beurkundung kommt.  

Was müssen Sie zum Termin mitbringen

Bitte bringen Sie zum Termin immer einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis, und etwaige Vollmachten oder Erbnachweise (Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis) im Original (bzw. in Ausfertigung) mit. Bitte bringen Sie auch Abschriften anderer Urkunden mit, die den Gegenstand der Beurkundung betreffen. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück verkaufen möchten, dass Sie von Ihren Eltern zu deren Lebzeiten erhalten haben, ist es hilfreich, wenn Sie den damaligen Übergabevertrag mitbringen. Auch kann es hilfreich sein, eine Geburtsurkunde mitzubringen, damit beteiligten Behörden effizient nachgewiesen werden kann, dass etwa aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses keine Grunderwerbsteuer anfällt oder kein Vorkaufsrecht der Gemeinde ausgeübt werden darf. Sollten wir weitere Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen das rechtzeitig vor Ihrem Termin mit.

Ablauf des Termins

Bitte erscheinen Sie nach Möglichkeit mit etwas Vorlauf zum vereinbarten Termin und melden sich an unserem Empfang. Sie werden begrüßt und in den Wartebereich oder in den Beurkundungsraum geleitet. Gerne verkürzen wir Ihre Wartezeit mit einem Getränk und mit unseren für Sie bereitgehaltenen Medien. Längere Wartezeiten sind bei uns die Ausnahme. Wir nehmen uns jedoch immer die Zeit, um ausführlich zu beraten und alle Fragen zu beantworten. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn Sie ausnahmsweise einen Moment auf uns warten.

Im Beurkundungstermin identifiziert der Notar alle Beteiligten anhand Ihrer Ausweise. Im Anschluss verliest der Notar den gesamten Inhalt der Urkunde. Ein Leseexemplar der Urkunde erhalten Sie von uns. Der Notar erklärt Ihnen die Urkunde und beantwortet Ihre Fragen. Änderungen und Ergänzungen der Urkunde sind selbstverständlich möglich und üblich. Bitten teilen Sie dem Notar unbedingt mit, wenn Informationen unrichtig oder unvollständig sind oder für Sie wichtige Fragen in der Urkunde nicht geregelt sind. Der Notar berät Sie und passt die Urkunde an Ihre Wünsche und Vorstellungen an und gewährleistet, dass die Urkunde rechtmäßig und rechtssicher gestaltet ist. Am Ende des Termins unterzeichnen alle Beteiligten und der Notar die Urkunde. Die Beurkundung ist abgeschlossen. Sie erhalten selbstverständlich eine Abschrift der Urkunde, unmittelbar im Anschluss an den Termin oder per Post.

Ausnahmsweise kann es passieren, dass der Notar oder die Beteiligten erst im Termin zu Beurkundung merken, dass wichtige Fragen noch ungeklärt sind oder dass Zweifel bestehen, ob ein Vertrag geschlossen werden soll. In diesem Fall nehmen wir uns gerne weitere Zeit für Sie und beraten Sie, bis alle Fragen geklärt sind. Uns ist wichtig, dass Ihr Anliegen für Sie passgenau umgesetzt wird. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Denn die Beratung ist in der einheitlichen Beurkundungsgebühr enthalten.

Nach Ihrem Termin

Nach der Beurkundung kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte. Beispielsweise holen wir uns bei einem Grundstückskaufvertrag die notwendigen Bescheinigungen bei Behörden und der Gemeinde ein. Wir übernehmen für alle die Beteiligten die sogenannte Veräußerungsanzeige gegenüber dem Finanzamt und reichen den Vertrag beim Grundbuchamt ein. Der Notar prüft, ob die vertraglich vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen vorliegen und teilt dies den Vertragsparteien mit. Wir prüfen die Grundbucheintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Schließlich überwachen wir im Rahmen eines Kaufvertrages beispielsweise unter Übernahme entsprechender Haftung, dass die Eigentumsumschreibung erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung an den Verkäufer erfolgen darf (sofern im Vertrag nichts Abweichendes bestimmt wurde).

Wir begleiten Sie bis zum endgültigen Vollzug der Urkunde. Erst wenn Sie ihr Ziel erreicht haben, ist der Vorgang für uns abgeschlossen.